Jugendarbeit

Eines der wichtigsten Anliegen des  Anglerverein Rödertal e.V. ist es, Kinder und Jugendliche für unser schönes Hobby zu begeistern. Erfahrene Angelfreunde betreuen unsere Vereinsjugend. In praktisch- und theoretischen Schulungen, bei gemeinsamen Angelveranstaltungen- und Fahrten, erlangen diese somit die notwendige Reife. Nach einer Mitgliedschaft von 1 Jahr sind unsere Schützling  berechtigt, allein angeln zu gehen.

Angeln für Kinder und Jugendliche in Sachsen
Kinder und Jugendliche dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst angeln. Hier finden Sie Hinweise und Regelungen.   

Unter 9 Jahren
Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter  9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.
Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr
Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt. Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.

Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr
Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers  nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände.

Wie bei den Erwachsenen werden zusätzlich nach Bedarf noch Arbeitseinsätze an unseren Pacht- und Vereinsgewässern durchgeführt. Die Einsatzorte und Termine werden immer kurzfristig festgesetzt.

JugendangelnNoch einige ergänzende Anmerkungen des Jugendleiters:
Die Anmeldung für das praktische Angeln sollte bis spätestens zum vorhergehenden Mittwoch erfolgen. In Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl und der Transportmöglichkeiten wird dann das Angelgewässer ausgewählt. Bei großer Teilnehmerzahl treffen wir uns zum praktischen Angeln in der Regel an der Großen Röder in Hermsdorf (individuelle Anreise). Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen können telefonisch oder per E-Mail erfragt werden bzw. sind dem Veranstaltungskalender  / dem Aushang an den Schaukästen zu entnehmen.

Erreichbarkeit Jugendleiter: Kontaktformular