Beiträge/ Gebühren
Die Aufnahmegebühr in den Anglerverein Rödertal e. V. beträgt einmalig 155,00 €. Für gering Verdienende beträgt sie 10% vom Bruttomonatslohn. Für Personen ohne eigenes Einkommen 25,00 €.
Um angeln zu können, wird gleichzeitig jährlich ein Mitgliedsbeitrag fällig. Im Anglerverein Rödertal e. V. setzt dieser sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen ist das der für die Vereinsarbeit verbleibende Teil (z.Z. 29,00 €) und zum anderen der an den Anglerverband „Elbflorenz Dresden“ e.V. für Gewässerpachten, Besatzmaßnahmen, Versicherungen, etc. abzuführende Teil.
In den aufgeführten Mitgliedsbeiträgen sind beide Anteile enthalten.
Mitgliedsbeiträge ab 2021
(nach jeweils gültiger Beitragsordnung AV "Elbflorenz Dresden" e.V.)
Vollzahler | Kinder/ Jugend (bis 18 Jahre) |
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Förderbeitrag (keine Mitgliedschaft in übergeordneten Verbänden) |
29.00 EUR | |
Passive Angler (mit Mitgliedschaft in übergeordneten Verbänden) |
59.00 EUR | |
Aktive Angler (Migliedschaft in übergeordneten Verbänden) |
144.00 EUR | 59.00 EUR |
Salmonidenerlaubnis inklusive Beitragsentrichtung als aktiver Angler | 219.00 EUR | 134.00 EUR |
Mit diesen Beiträgen erhalten Mitglieder des Anglervereines Rödertal e. V. beim Angeln und in der Vereinsarbeit Versicherungsschutz.
Sie sind weiterhin berechtigt in den Pachtgewässern der Anglerverbände "Elbflorenz" Dresden e. V., Mulde/Elster e. V. und Leipzig e. V. zu angeln, außer in Salmoniden- und Fischereipachtgewässern! Die ausgegebenen Berechtigungsscheine haben eine entsprechende Gültigkeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, unter Zuzahlung einer Gebühr von 10,00 €, bei weiteren Landesverbänden eine Angelberechtigung zu erwerben.
Dazu gehören zum Beispiel die Landesanglerverbände von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und der Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen.
Passive Mitglieder benötigen für die aktive Ausübung der Angelei eine jeweils gültige Tages- oder Wochenangelberechtigung.
Gemeinnützige Stunden
An Aufzucht- und Angelgewässern sowie vom Vorstand festgelegten Schwerpunkten sind je Mitglied des Vereins 8 Stunden zu leisten. Ausnahmen hiervon gelten für Rentner im gesetzlichen Rentenalter, Berufs- u. Erwerbsunfähige mit Nachweis, Frauen, Kinder unter 14 Jahren sowie passive u. fördernde Mitglieder.
Wer seiner Verpflichtung zum Leisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden nicht nachkommt, hat je nicht geleisteter Arbeitsstunde einen Betrag von 12,00 € zu entrichten.Die vereinnahmten Mittel werden dem Haushalt des Vereines zugeführt.
Bitte Beachten: Es wird nicht zur Ableistung der gemeinnützigen Stunden eingeladen. Geplante Aktionen können dem Veranstaltungsplan und den Schaukästen, hier finden Sie auch aktuelle Informationen, entnommen werden. Diese befinden sich vor dem Vereinshaus, Medinger Str. 16, vor dem Wohnhaus, auf der Bahnhofstr. 27 und vor dem Landhandel, auf der Schutterwälder Str.1. Gern können auch individuelle Termine mit unseren Ansprechpartnern abgestimmt werden.